Die Burschenschaften
Infolge der Befreiung Europas vom napoleonischen Joch gründeten Studenten 1815 in Jena die erste Burschenschaft
(die sogenannte „Urburschenschaft“).
Beim Wartburgfest im Jahr 1817 wurden die burschenschaftlichen, teilweise von den Ideen der französischen Revolution beseelten Forderungen erstmalig den Fürsten und der Bevölkerung kundgetan:

- Abschaffung der Kleinstaaterei und einheitliche, demokratische Verfassung für ganz Deutschland
- Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
- Einführung von Schwurgerichten mit unabhängigen Richtern
- Schutz von persönlicher Freiheit und Eigentum
- Abschaffung von Geburtsvorrechten und Leibeigenschaft
- Soziale Absicherung für Minderprivilegierte
- Religionsfreiheit, Rede- und Pressefreiheit, sowie Lern- und Lehrfreiheit an Universitäten und Schulen


Während der NS-Diktatur waren die Burschenschaften (sowohl die akademischen als auch die pennalen) verboten. Erst einige Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden sie (im Zuge der schrittweisen Wiedererlangung der Souveränität Österreichs) wieder zugelassen.
So wie 1815, 1848 und 1918 stehen die Burschenschaften auch heute wieder „ihren Mann“. Sie sind Teil der Gesellschaft und vertreten damals wie heute ihre universellen Grundsätze und Forderungen nach einem ehrlichen Umgang miteinander, Freiheit, Demokratie, Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz der Heimat und soziale Gerechtigkeit.
